
Es gibt gerichtliche Entscheidungen, die ergehen ohne Urteile. Beispielsweise gegen die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung, die mündlich erfolgt. Wegen dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Absatz 4 GG) muss dem Betroffenen aber noch eine juristische Gegenwehr möglich sein. Und dafür sieht das Gesetz die sofo...
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